Allgemeine Geschäftsbedingungen B2B

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Sonderbedingungen, die in der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung enthalten sind, regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Käufer und Libinvest s.a. und/oder zwischen dem Käufer und Ophethom s.a. (Libinvest s.a. und Ophethom s.a. werden nachstehend als der «Verkäufer» bezeichnet). Im Falle von Widersprüchen haben die Sonderbedingungen Vorrang. Jede Abweichung von diesen Bedingungen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung des Verkäufers, die von dem Vertreter beider Parteien unterzeichnet sein muss. Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, was der Käufer akzeptiert oder als akzeptiert gilt.

1. Vertragsgegenstand

Der Verkäufer verkauft dem Käufer zu den in seinem Katalog stipulierten Bedingungen das Material und/oder die Verbrauchsmaterialien gemäß den folgenden Einzelheiten, wie sie im besagten Katalog (in Papier- und/oder elektronischer Form) dargestellt sind.

2. Bestellung und Auftragsbestätigung

Jede Bestellung, die in welcher Form auch immer beim Verkäufer aufgegeben wird, schließt durch die Unterzeichnung eines Bestellscheins durch den Käufer automatisch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein. Der Käufer erklärt ausdrücklich, das Material und/oder die Verbrauchsmaterialien, die Gegenstand des Kaufvertrags sind, geprüft zu haben, und erkennt hiermit an, dass ihm gegenüber dem Verkäufer aus keinem Grund ein Anspruch auf Rechtsbehelf bezüglich des Verkaufs zusteht.

3. Preis und Anzahlung

Unsere Preise verstehen sich in Euro, netto und ohne Mehrwertsteuer. Zu diesen Preisen kommen gegebenenfalls Versand- und Verpackungskosten hinzu, sofern zwischen Verkäufer und Käufer nichts anderes vereinbart wurde. Maßgeblich sind die am Tag der Unterzeichnung des Bestellscheins geltenden Preise, die im aktuell gültigen Katalog aufgeführt sind. Sofern in den besonderen Bedingungen zwischen den Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, verpflichtet sich der Käufer, dem Verkäufer am Tag der Unterzeichnung des Bestellformulars eine Anzahlung in Höhe von 5 % des Wertes der genannten Bestellung zu leisten. Der Restbetrag ist vom Käufer spätestens innerhalb von acht Tagen nach Lieferung der Geräte und/oder Verbrauchsmaterialien an den Verkäufer zu zahlen.

4. Lieferfristen

Jede Lieferung gilt im Zeitpunkt ihres Verlassens unserer Betriebsstätten als erfolgt. Die Lieferfristen sind unverbindlich. Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen, die unabhängig von seinem Willen sind, und es kann weder Schadensersatz noch eine sonstige Entschädigung wegen Lieferverzögerung gefordert werden. Die Waren reisen stets auf Gefahr des Käufers, auch wenn sie frachtfrei versandt werden.

5. Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt entbinden den Verkäufer voll und ganz von der Einhaltung jeglicher Lieferverpflichtung. Neben den Situationen, die vom Gesetz als Fälle höherer Gewalt angesehen werden, stellen auch die folgenden Ereignisse Fälle höherer Gewalt dar: Streiks, schlechtes Wetter, Material- oder Transportmittelknappheit, Betriebsbesetzung, Feuer und Maschinenbruch.

6. Versandkosten

Jede Bestellung mit einem Nettowert von über 275,00 Euro ohne MwSt. nach Belgien und Luxemburg wird frei Haus an die Adresse des Käufers geliefert. Jede Bestellung unter diesem Betrag wird um 30,00 Euro als Beteiligung an den Versandkosten erhöht. Jede Bestellung in andere europäische Länder mit einem Nettowert von über 400,00 Euro ohne MwSt. wird frei Haus an die Adresse des Käufers geliefert. Jede Bestellung unter diesem Betrag wird um 40,00 Euro als Beteiligung an den Versandkosten erhöht.

7. Reklamation

Bei der Abholung oder Lieferung werden die Waren vom Käufer geprüft und abgenommen. Bei der Abholung oder Lieferung kann der Verkäufer keinesfalls durch eine mündliche oder schriftliche Erklärung oder Zusage seiner Lieferanten oder Beauftragten gebunden werden. Im Falle einer Reklamation bezüglich der Lieferungen und Leistungen muss diese dem Verkäufer innerhalb von acht Tagen nach der Lieferung per Einschreiben mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als angenommen und die Reklamation als unbegründet.

8. Verzicht oder Stornierung

Wurde der Kauf unter der Bedingung abgeschlossen, dass der Käufer bei einer zugelassenen Einrichtung einen Kredit oder ein Leasing erhält, verpflichtet sich der Käufer, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um diesen Kredit oder dieses Leasing bei einem Institut seiner Wahl zu erhalten, und zwar innerhalb einer Frist von einem Monat ab Unterzeichnung des Vertrags. Die Bestellungen werden erst nach Eingang der Mitteilung über die Gewährung des Darlehens oder des Leasingvertrags durch das Finanzinstitut des Käufers per Einschreiben an den Verkäufer in die Fertigung gegeben. Die Lieferfrist wird in diesem Fall ab dem Eingang des Einschreibens berechnet. Wird der beantragte Kredit oder das Leasing von dem genannten Finanzinstitut abgelehnt, muss der Käufer den Verkäufer per Einschreiben darüber informieren, das spätestens am achten Tag nach Ablauf der oben genannten Frist von einem Monat versandt werden muss. Erfolgt diese Mitteilung nicht, gilt der Kredit oder das Leasing nach Ablauf dieser Frist von acht Tagen als gewährt und der Vertrag tritt in Kraft. In diesem Fall behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Vertrag zwangsweise zu erfüllen oder ihn zu kündigen, wobei er einen Betrag in Höhe von 50 % des am Tag der Unterzeichnung des Bestellscheins geleisteten Anzahlungsbetrags als pauschalen Schadensersatz einbehält, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, Ersatz für den tatsächlich entstandenen Schaden zu verlangen. Der Verkäufer kann den Nachweis für die geltend gemachte Ablehnung verlangen. Ebenso führt jeder Antrag auf Rücktritt von einem verbindlich abgeschlossenen Kaufvertrag, nach Ablauf einer Frist von acht Tagen ab Unterzeichnung des Bestellscheins, führt zur Einbehaltung eines Prozentsatzes von 50 % des vom Käufer geleisteten Anzahlungsbetrags.

9. Zahlungsbedingungen

Alle unsere Rechnungen sind stets in Binche zahlbar, in bar und ohne Skonto. Für jede bei Fälligkeit noch ausstehende Rechnung fallen von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat an. Bei Zahlungsverzug wird eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10% auf den ausstehenden Rechnungsbetrag fällig, mindestens jedoch 200,00 Euro, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen. Darüber hinaus führt die Nichtzahlung einer einzigen Rechnung bei Fälligkeit dazu, dass alle anderen Rechnungen, auch die noch nicht fälligen, sofort fällig werden. Die Rechnungen müssen vom Käufer innerhalb von acht Tagen ab Rechnungsdatum per Einschreiben beanstandet werden. Nach Ablauf dieser Frist von acht Tagen gilt die Rechnung als unwiderruflich akzeptiert. Die Ausstellung oder Annahme eines Wechsels oder einer anderen Zahlungsart durch unsere Kunden stellt weder eine Abweichung noch eine Novation dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen dar.

10. Eigentumsübergang

Der Eigentumserwerb an den verkauften Waren erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises. Der Gefahrübergang erfolgt bei Vertragsschluss oder, sofern es sich um Gattungswaren handelt, zu dem Zeitpunkt, zu dem die bestellten Waren an den Käufer versandt werden. Der Käufer muss daher alle notwendigen Versicherungen zur Abdeckung dieser Gefahren abschließen und verpflichtet sich, das Material, dessen Eigentumsübergang aufgeschoben ist, auf einer separaten Position in seiner Bilanzaktivseite auszuweisen und dafür Sorge zu tragen, dass die Individualisierung dieses Materials jederzeit möglich ist. Solange das Eigentum nicht übergegangen ist, ist es dem Käufer ausdrücklich untersagt, die Waren zu verkaufen, zu vermieten, zu verpfänden, anderweitig über sie zu verfügen oder an ihnen Änderungen vorzunehmen, die geeignet sind, ihren Wert zu mindern. Im Falle der Mitteilung unserer Absicht an den Käufer, sich auf den Eigentumsvorbehalt zu berufen, verbleiben uns eventuell gezahlte Anzahlungen als Entschädigung für die Nutzung des verkauften Gegenstands, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, den Ersatz des tatsächlich erlittenen Schadens zu fordern. Im Falle eines unbefugten Weiterverkaufs tritt der Verkäufer von Rechts wegen in die Rechte seines Vertragspartners gegenüber dem Endkäufer ein. Der Käufer verpflichtet sich, die Rechte des Verkäufers zu wahren und ihn im Falle einer Pfändung oder jeglicher Beeinträchtigung der Waren zu benachrichtigen.

11. Vertragliche Verpflichtungen des Käufers

Im Falle der Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung durch den Käufer (wie z. B. die Nichtzahlung einer oder mehrerer Rechnungen), im Falle der Nichteinhaltung einer seiner Verpflichtungen durch den Käufer oder im Falle einer schwerwiegenden Änderung der Lage des Käufers (sei es Zahlungsunfähigkeit, Geschäftsunfähigkeit oder ein anderes ähnliches und offenkundiges Ereignis), behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Erbringung seiner Leistungen auszusetzen sowie den Kaufvertrag ohne vorherige Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Entscheidung zu kündigen. In diesem Fall behält er sich das Recht vor, als Schadensersatz einen Betrag in Höhe von 50 % der bei Vertragsunterzeichnung oder bei Unterzeichnung des Bestellscheins geleisteten Anzahlung einzubehalten, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, Ersatz für den tatsächlich entstandenen Schaden zu verlangen. Aus denselben Gründen kann der Verkäufer die sofortige Begleichung aller Forderungen, die er gegenüber dem Kunden hat, verlangen oder Sicherheiten verlangen. Kommt der Käufer der Aufforderung des Verkäufers nicht nach, gilt dies als Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung durch den Käufer.

Recht am eigenen Bild

Ohne die schriftliche Genehmigung des Verkäufers ist es dem Käufer untersagt, jegliche visuellen Darstellungen, Abbildungen und Fotos aus dem Katalog, den Dokumenten und Broschüren des Verkäufers zu verwenden. Jede nicht genehmigte Nutzung zieht rechtliche Schritte mit einer Schadensersatzforderung seitens des Verkäufers und/oder des Inhabers des Rechts am eigenen Bild nach sich. Die Werbemittel und visuellen Darstellungen des Verkäufers dürfen vom Käufer nur zur Präsentation und Werbung für das Material und/oder die Verbrauchsmaterialien bei seiner eigenen Kundschaft und im vordefinierten Rahmen des vom Verkäufer verkauften Konzepts verbreitet werden. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, an dem im Katalog präsentierten Material und den Verbrauchsmaterialien Änderungen vorzunehmen. Fotos, Abbildungen und Bildunterschriften sind unverbindlich und begründen keine Verpflichtung zu einem bestimmten Ergebnis. Der Verkäufer ist berechtigt, den Handelsnamen oder die Firmenbezeichnung des Käufers als Referenz als Kunden des Unternehmens für das bestellte Material und/oder die bestellten Verbrauchsmaterialien zu verwenden. Diese Informationen können auf allen Medien verwendet werden: Katalog, gedruckte Medien und Internet. Das Hauptziel dieser Informationen besteht darin, die Vertriebspunkte der Marke hervorzuheben, um deren bestmögliche Werbung im gegenseitigen Interesse beider Parteien zu gewährleisten.

13. Vertragsende

Wenn eine Vereinbarung aus welchem Grund auch immer endet oder gekündigt wird, werden alle aus welchem Rechtsgrund auch immer vom Käufer geschuldeten Beträge sofort und von Rechts wegen fällig, und dies unabhängig davon, ob sie bereits in Rechnung gestellt wurden oder nicht. Der Verkäufer hat stets das Recht – selbst im Falle des Konkurses über das Vermögen des Käufers –, alle Beträge, die er aus welchem Grund auch immer vom Käufer fordern kann oder fordern können wird, mit allen Beträgen zu verrechnen, die er dem Käufer aus welchem Rechtsgrund auch immer schuldet.

14. Garantie

Der Verkäufer gewährt für die Waren eine Garantie gegen versteckte Mängel und Herstellungsfehler für einen Zeitraum von einem Jahr ab Lieferung. Die Rechnung gilt als Garantieschein und ist während dieses Zeitraums aufzubewahren. Die Garantie beschränkt sich auf die kostenlose Reparatur oder den kostenlosen Austausch aller defekten Teile, sofern der Verkäufer unverzüglich darüber informiert wurde und kein Eingriff durch Dritte vorliegt. Diese Garantie umfasst nicht den normalen Verschleiß der Ware. Alle Schäden, die nicht die gekauften Waren betreffen (unter anderem und ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Umsatzausfall und entgangener Gewinn, Verlust der Rentabilität des vom Käufer beschäftigten Personals), sind ausdrücklich von der Gewährleistung ausgeschlossen. Der Verkäufer ist gegenüber dem Käufer weder zu einer etwaigen, vom Käufer gegenüber seinen eigenen Kunden angekündigten Ergebnisverpflichtung noch für direkte oder indirekte Schäden haftbar, wie beispielsweise: Personenschäden oder Schäden an Gegenständen, die nicht Gegenstand des Verkaufs sind. Der Käufer kann keine andere Gewährleistung des Verkäufers geltend machen als die vertraglich vereinbarte. Alle Eingriffe erfolgen in unseren Räumlichkeiten: Rue de la Princesse Nr. 19 in 7130 Binche, Belgien (im Falle eines Umzugs unserer Räumlichkeiten werden die Eingriffe an der neuen Adresse durchgeführt). Die Kosten für die Anlieferung und Rücknahme der Waren gehen stets zu Lasten des Käufers. Wenn die Reparatur nicht unter die Garantie fällt oder Kosten anfallen, ist die Rücknahme der Waren erst möglich, nachdem die Zahlung der Rechnung für die Instandsetzung auf unserem Konto eingegangen ist. Für jeden Einsatz werden die Verwaltungs- und Anfahrtskosten in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung der Garantie wird ausgesetzt bei Nichtbezahlung des gesamten Kaufpreises für die betreffende Ausrüstung, bei Nichteinhaltung der Gebrauchsanweisungen, bei Eingriffen durch Dritte, bei unsachgemäßer oder nicht bestimmungsgemäßer Verwendung der Ausrüstung, bei Nichteinhaltung der Lager-, Temperatur- und Feuchtigkeitsbedingungen, Stromversorgungsprobleme, unsachgemäße Handhabung, mangelnde Überwachung sowie generell jede Ursache, die außerhalb des verkauften Gegenstands liegt.

15. Haftung des Verkäufers

Für den Fall, dass die vertragliche oder außervertragliche Haftung des Verkäufers nachgewiesen wird, darf der von diesem zu leistende Schadensersatz den Betrag der Vereinbarung nicht übersteigen, wobei vereinbart wird, dass der Schadensersatz, der für ein nachgewiesenes Verschulden in Bezug auf eine spezifische Bestellung geschuldet wird, den Betrag dieser Bestellung nicht übersteigen darf.

16. Streitbeilegung

Jede Streitigkeit im Zusammenhang mit dem von den Parteien geschlossenen Vertrag unterliegt ausschließlich dem belgischen Recht. Im Falle von Schwierigkeiten bei der Auslegung dieser in andere Sprachen übersetzten Bedingungen beziehen sich die Parteien auf die französische Fassung, die allein maßgeblich ist. Die Gerichte des Gerichtsbezirks Charleroi sind bei Streitigkeiten allein zuständig.

17. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit (eines Teils) einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit des übrigen Teils dieser Bestimmung oder der übrigen Bestimmungen.

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